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Rechtsanwalt
Schwartz und Huber-Medek Rechtsanwälte OEG
Wien
Nach dem Studium an der Juridischen Fakultät der Universität Wien von 1993 bis 1998 Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht (Abteilung o.Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer). Von 1998 bis 2001 Konzipient, von 2001 bis 2004 Rechtsanwalt und Junior Partner bei Schönherr Rechtsanwälte OEG (Wien). Seit Mitte 2004 Rechtsanwalt und Partner der öffentlich-rechtlichen Fachkanzlei Schwartz und Huber-Medek Rechtsanwälte OEG (Wien). Seit 1994 Lehrbeauftragter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Autor zahlreicher Artikel aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, ua des Standard-Kommentars zum Bundesvergabegesetz 2002. Umfangreiche Vortragstätigkeit bei in- und ausländischen Seminarveranstaltern.
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