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Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Mahnung nach § 1118 ABGB – nachteiliger Gebrauch
Hier erwartet Sie ein Muster für ein Mahnschreiben für den Fall, dass gem § 1118 ABGB ein nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstands vorliegt.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 895787 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904