Neu
Dokument-ID: 1284961
2.2.11 Sonstige justizbezogene Hoheitsverwaltung
Justizverwaltung und Ombudsstellen
Tätigkeiten der Justizverwaltung, die über reine Sachmittelverwaltung hinausgehen und die Rechtsprechung vorbereiten oder unterstützen, sind hoheitlich. Das gilt auch bei Kompetenzüberschreitungen durch grundsätzlich ordnungsgemäß bestellte Justizorgane (OGH 27.8.1997, 1 Ob 117/97f; OGH 13.12.2012, 1 Ob 208/12p).