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Dokument-ID: 1284960
2.2.10 Straf- und Maßnahmenvollzug
Fürsorge- und Schutzpflichten
Der Strafvollzug ist Hoheitsverwaltung. Der Bund trifft gegenüber Strafgefangenen eine umfassende Schutz- und Fürsorgepflicht, insbesondere hinsichtlich Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit (OGH 1 Ob 15/23x).