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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Bilanzgeld

Definition

Wenn von Bilanzgeld die Rede ist, muss zuerst klargestellt werden, dass dieser Begriff im rechtlichen Sinne nicht existiert. So genau man auch die Gesetzesbestände durchforstet, man wird nicht fündig. Es handelt sich hierbei vielmehr um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ohne dass bei Letzterem hierauf ein Anspruch oder ein Anspruch auf erneute Gewährung bestünde. Selbstverständlich kann die Leistung eines Bilanzgeldes auch vertraglich vereinbart und damit rechtsverbindlich gemacht werden. Das Bilanzgeld wird grundsätzlich für die Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses gewährt oder bei Einbringung von substanziellen Verbesserungsvorschlägen.

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