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Dokument-ID: 1128014
6 Einseitige Eingriffe (Kürzung des Entgelts, Gründe etc)
Allgemeines
Geänderte Rahmenbedingungen, wie zB eine wirtschaftliche Notlage eines Unternehmens, bedingt durch weltweite Krisen (zB Pandemie, Gaskrise), machen es mitunter notwendig, dass der Arbeitgeber die Arbeitsentgelte oder einzelne Entgeltbestandteile seiner Arbeitnehmer an die veränderten Verhältnisse anpassen muss.