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Dokument-ID: 1128080
3.1 Onboarding-Prämie
Der Arbeitnehmer erhält unter folgenden Voraussetzungen eine Prämie für die Anwerbung eines neuen Mitarbeiters (Onboarding-Prämie) • [Fußnote: Dies kann auch auf die Einstellung in bestimmten (qualifizierten) Unternehmensbereichen beschränkt werden.] :
- Die Einstellung des Mitarbeiters muss dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer vorgeschlagen worden sein und/oder der Mitarbeiter hat sich auf Empfehlung des Arbeitnehmers beworben. • [Fußnote: Die Kriterien können miteinander kombiniert werden.]
- Alternativ:
- Der betreffende Mitarbeiter wurde tatsächlich eingestellt.
- Die Kriterien für eine Onboarding-Prämie werden auch dann erfüllt, wenn die Initiative des Arbeitnehmers zwar aktuell zu keiner Einstellung geführt hat, der vorgeschlagene/empfohlene Bewerber aber für künftige Einstellungen interessant erscheint und daher in den Bewerber-Pool des Unternehmens aufgenommen wurde. • [Fußnote: Diese Voraussetzung kann noch konkretisiert bzw weiter eingeschränkt werden (zB positive Absolvierung eines Assessment-Centers).]
- Optional: Die Prämie gebührt nur unter der Voraussetzung, dass der eingestellte Mitarbeiter zumindest für eine Dauer von … im Unternehmen verbleibt • [Fußnote: Damit könnte die Prämie bspw auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit wieder auflöst.] bzw nicht innerhalb von … • [Fußnote: Dieser Zeitraum muss nicht mit der für die Zuerkennung der Prämie festgelegten (von der Auflösungsart unabhängigen) Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses per se übereinstimmen.] ab dem Zeitpunkt der Einstellung aus folgenden Gründen ausscheidet: … • [Fußnote: Bspw Entlassung aus Verschulden, unbegründeter vorzeitiger Austritt. Die „schädlichen“ Beendigungsarten können auch mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses per se kombiniert werden.]