7 Zukunftsicherungsmaßnahmen
Freibetrag
Grundlage der betrieblichen Zukunftssicherung bildet die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG. Damit verbunden ist die Möglichkeit, pro Arbeitnehmer bis zu EUR 300,– pro Jahr in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung zu investieren, und zwar zu steuerlich günstigen Konditionen. Dies kann sowohl als Selbstvorsorge durch den Arbeitnehmer geschehen oder als attraktive Sozialleistung durch den Arbeitgeber. Das Modell der Zukunftssicherung ist natürlich nur eine Ergänzung zu anderen Vorsorgemodellen und ist, für sich allein betrachtet, nicht ausreichend.