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Dokument-ID: 1128060
1 Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke
Getränke
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).