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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Entgeltformen

Definition Entgelt

Der Begriff des Entgelts ist weder im ABGB noch in den arbeitsrechtlichen Spezialnormen definiert. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird darunter jede Art von Leistung verstanden, die einem Arbeitnehmer für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft gewährt wird. Der Begriff des Entgelts ist der allgemeinste und umfassendste Begriff für alle Lohnansprüche. Dieser umfasst den regelmäßigen Lohn oder Gehalt sowie zusätzliche Leistungen, und zwar auch dann, wenn diese nicht monatlich, sondern in größeren Abschnitten zur Auszahlung gelangen (zB Sonderzahlungen, Jubiläumsgelder, Abfertigungen) (vgl Risak in Schwimann/Neumayr [Hrsg], ABGB5 [2020], § 1152 ABGB Rz 7 und 11; OGH 27.11.1997, 8 ObA 2349/96s mwN).

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