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Praxiswissen
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Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).Katharina Rohowsky - Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128060 -
Kinderbetreuungszuschuss durch Arbeitgeber
Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens EUR 2.000,– pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer gewährt, sind abgabenfrei.Katharina Rohowsky - Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128061 -
Mitarbeitergewinnbeteiligung
Definiert ist die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128062 -
Mitarbeiterbeteiligung
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Gewährung des Vorteils an alle Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128063 -
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) ist bis zu einem Betrag von EUR 365,–, jährlich steuer- und SV-beitragsfrei.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128064 -
Benützung betrieblicher Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers
Die Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Dienstgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer zur Verfügung stellt, sind abgabenfrei.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128065 -
Zukunftsicherungsmaßnahmen
Die betrieblichen Zukunftssicherung ist die Möglichkeit, pro Arbeitnehmer bis zu EUR 300,– pro Jahr in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung zu investieren, und zwar zu steuerlich günstigen Konditionen.Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128066 -
Freiwillige soziale Zuwendungen
Von der Lohnsteuer (Einkommensteuer) sind freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds befreit. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen.Katharina Rohowsky - Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023417 -
Telearbeitspauschale
Telearbeit wird definiert als regelmäßige Arbeitsleistungen in der Wohnung des Arbeitnehmers oder einer von ihm selbst gewählten, nicht zum Unternehmen des Arbeitgebers gehörenden Örtlichkeit.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128067 -
Arbeitgeberdarlehen, Gehaltsvorschüsse
Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen zinsenlosen Gehaltsvorschuss oder ein unverzinsliches Darlehen, muss er einen Sachbezug iHv 1,0 % pa des aushaftenden Betrags über EUR 7.300,– in der Personalverrechnung berücksichtigen.Redaktion FORUM | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128068
