Praxiswissen

  • Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung

    Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt

    Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033
  • Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht

    Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.
    Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784
  • Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung

    Als „Altersteilzeit“ bezeichnet man die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255433
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit

    Mit 01.01.2026 wird in Österreich die neue Teilpension eingeführt. Dies hat auch konkrete Auswirkungen auf Altersteilzeitvereinbarungen, die nach dem 31.12.2025 vereinbart werden.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung

    Das Altersteilzeitgeld steigt nicht mehr bei Gehaltserhöhungen nach dem Kollektivvertrag. Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308688
  • Lohnsteuerliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung

    Die Nutzung eines früher zur Verfügung gestellten Firmenautos in der Altersteilzeit muss in der Altersteilzeitvereinbarung geregelt werden. Denkbar ist, dass das Firmenauto in der Freizeit nicht mehr zur Verfügung steht.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281567
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung

    Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107
  • Vorliegen einer Elternteilzeitvereinbarung

    Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelte Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281600
  • Elternteilzeit mit Rechtsanspruch

    Wann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864

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