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Kürzlich aktualisiert
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Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Bemessungsgrundlage für den DZ ist die Summe der Arbeitslöhne, die ein Dienstgeber an Dienstnehmer iSd § 47 Abs 2 EStG in einem Kalendermonat gewährt.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255516 -
Dienstgeberbeitrag zum FLAG
Die Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages (DB-Beitrag) obliegt allen Dienstgebern, die im Inland Dienstnehmer beschäftigen.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250606 -
Insolvenzentgelt und IESG-Zuschlag
Welche Ansprüche vom Insolvent-Entgelt umfasst sind und in welchen Fällen ein Anspruch auf Leistung aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds besteht, erklärt dieser Beitrag. Der Arbeitgeber hat außerdem für gewisse Personen einen IESG-Zuschlag zu zahlen.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244973 -
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sonderbeiträge) werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen.FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245173 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz trat am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035 -
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 218/1975 | idF: BGBl. I Nr. 81/2026 | Dokument-ID: 077545 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 104/1985 | idF: BGBl. I Nr. 70/2026 | Dokument-ID: 033037
