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Dokument-ID: 183999

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt II
Verwaltungskörper der Versicherungsträger

§ 419. Arten der Verwaltungskörper

idF BGBl. I Nr. 100/2018 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Die Verwaltungskörper der Versicherungsträger sind

  1. der Verwaltungsrat,
  2. die Hauptversammlung und
  3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.

(BGBl. I Nr. 100/2018)