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Dokument-ID: 183402
Erster Teil
Abschnitt I
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt I
Geltungsbereich
§ 1. Geltungsbereich im allgemeinen
idF BGBl. Nr. 189/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1956
Dieses Bundesgesetz regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Pensionisten aus der Allgemeinen Sozialversicherung.