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Dokument-ID: 617963

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 489. Übernahme der Verwaltung des Pensionsinstitutes

idF BGBl. I Nr. 139/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2013

Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau übernimmt mit 1. Jänner 2014 die Verwaltung des Pensionsinstitutes. Die Funktion des/der leitenden Angestellten des Pensionsinstitutes wird mit diesem Zeitpunkt vom/von der leitenden Angestellten der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wahrgenommen.

(BGBl. I Nr. 139/2013)