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Dokument-ID: 183747

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 224. Versicherungszeiten

idF BGBl. I Nr. 138/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1998

Unter Versicherungszeiten sind die in den §§ 225 und 226 angeführten Beitragszeiten und die in den §§ 227, 227a, 228, 228a und 229 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen. (BGBl. I Nr. 138/1998, Z 78) – 1.8.1998.