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Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 307. Anspruch auf Pension während der Rehabilitation
idF BGBl. Nr. 189/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1956
Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, ausgenommen der Anspruch auf Knappschaftspension. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.
(BGBl. Nr. 704/1976, Art. IV Z 31) – 1.1.1977.