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Dokument-ID: 1014867

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 719. Zuständigkeitsänderungen

idF BGBl. I Nr. 100/2018 | Datum des Inkrafttretens 23.12.2018

Sind auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im sachlichen Wirkungsbereich der Versicherungsträger (des Hauptverbandes) vorgesehen, so gelten auch die Zuständigkeitsvorschriften in anderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.

(BGBl. I Nr. 100/2018)