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Dokument-ID: 074148

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Von den bürgerlichen Gesetzen überhaupt

§ 1. Begriff des bürgerlichen Rechtes.

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.