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Dokument-ID: 178061

Vorschrift

Angestelltengesetz (AngG)

Inhaltsverzeichnis

§ 38. Konventionalstrafen

idF BGBl. Nr. 292/1921 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1921

Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrechte.