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Dokument-ID: 915971

Vorschrift

Angestelltengesetz (AngG)

Inhaltsverzeichnis

Artikel XI

idF BGBl. I Nr. 44/2000 | Datum des Inkrafttretens 08.07.2000

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.