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Dokument-ID: 107025
Vorschrift
Arbeiter-Abfertigungsgesetz (ArbAbfG)
§ 3. Unabdingbarkeit
idF BGBl. Nr. 107/1979 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1979
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des § 2 zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.