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Dokument-ID: 033087
Vorschrift
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG)
§ 32. Entschädigung
idF BGBl. Nr. 624/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995
Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf
- Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136;
- die Hälfte des im § 18 Abs. 1 Z 1 GebAG 1975 jeweils genannten Betrags als Entschädigung für Zeitversäumnis unabhängig vom Vorliegen eines Vermögensnachteils.