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Dokument-ID: 181346

Vorschrift

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 43.

idF BGBl. I Nr. 157/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018 | Datum des Außerkrafttretens 30.06.2018

Die Bestimmungen über die Krankenversicherung beim Ausscheiden aus einer durch eine Beschäftigung begründeten Pflichtversicherung und anschließender Erwerbslosigkeit sind auf Leistungsbezieher, die aus dem Bezug von Leistungen nach diesem Bundesgesetz ausscheiden, anzuwenden.

(BGBl. I Nr. 157/2017)