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Dokument-ID: 181357

Vorschrift

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 52.

idF BGBl. I Nr. 68/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2002

Alle Zahlungen sind in Euro und Cent zu leisten.