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Dokument-ID: 020609

Vorschrift

Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

Inhaltsverzeichnis

§ 54. Außerkrafttreten

idF BGBl. Nr. 314/1994 | Datum des Inkrafttretens 29.04.1994

Die Abschnitte I, II und V sowie die §§ 12, 16, 18a bis 26b, 28 bis 28c, 36 bis 38a und 45 treten mit Ablauf des 30. Juni 1994 außer Kraft.