Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 020611

Vorschrift

Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

Inhaltsverzeichnis

§ 56.

idF BGBl. I Nr. 68/2002 | Datum des Inkrafttretens 27.04.2002

Die §§ 10 bis 18 und 45b in der beim Ablauf des 30. Juni 2002 geltenden Fassung treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft.