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Dokument-ID: 191147

Vorschrift

Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)

Inhaltsverzeichnis

§ 55. Anwendbarkeit arbeitsverfassungsrechtlicher Bestimmungen

Hinsichtlich des Kollektivvertrages (§ 54 Abs. 2) gilt der 1. Teil, 1. Hauptstück des Arbeitsverfassungsgesetzes.