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Dokument-ID: 094769

Vorschrift

Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 2.

idF BGBl. Nr. 149/1984 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1984

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 27 ARG bestraft.