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Dokument-ID: 266008

Vorschrift

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)

Inhaltsverzeichnis

§ 18a. Sprachliche Gleichbehandlung

idF BGBl. I Nr. 24/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2011

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

(BGBl. I Nr. 24/2011)