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Dokument-ID: 179013

Vorschrift

Arbeitszeitgesetz (AZG)

Inhaltsverzeichnis

§ 32a. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 46/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1997

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.