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Dokument-ID: 638101
Vorschrift
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
§ 25. Verhältnis zur Aufenthaltsberechtigung
idF BGBl. I Nr. 72/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014
Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung und eine nach diesem Bundesgesetz ausgestellte Anzeigebestätigung enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.
(BGBl. I Nr. 72/2013)