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Dokument-ID: 077608

Vorschrift

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Inhaltsverzeichnis

§ 33. Schlussbestimmungen
Aufhebung von Rechtsvorschriften

idF BGBl. Nr. 218/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1976

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Jänner 1933, deutsches RGBl. I S. 26, und die hiezu ergangenen Durchführungsvorschriften sowie die Bestimmung des § 258 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927, deutsches RGBl. I S. 187, außer Kraft.