Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 132178

Vorschrift

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Inhaltsverzeichnis

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 17. Gebührenfreiheit

idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006

Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Verwaltungsabgaben befreit.