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Dokument-ID: 145416

Vorschrift

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

Inhaltsverzeichnis

§ 42. Gleichstellung

idF BGBl. I Nr. 66/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2004

Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.