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Dokument-ID: 145434

Vorschrift

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

Inhaltsverzeichnis

V. Teil
Schlussbestimmungen

§ 59. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 66/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2004

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.