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Dokument-ID: 048640

Vorschrift

Gutsangestelltengesetz (GAngG )

Inhaltsverzeichnis

§ 36. Kaution.

idF BGBl. Nr. 229/1937 | Datum des Inkrafttretens 11.07.1997

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 229/1957)