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Dokument-ID: 048642

Vorschrift

Gutsangestelltengesetz (GAngG )

Inhaltsverzeichnis

§ 38. Konventionalstrafen.

idF BGBl. Nr. 538/1923 | Datum des Inkrafttretens 01.11.1923

Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrechte.