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Dokument-ID: 213541

Vorschrift

Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 42. Unterhaltsanspruch

idF BGBl. I Nr. 53/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2017

Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.

(BGBl. I Nr. 53/2016)