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Dokument-ID: 213541
Vorschrift
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
§ 42. Unterhaltsanspruch
idF BGBl. I Nr. 53/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2017
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.
(BGBl. I Nr. 53/2016)