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Dokument-ID: 857614
Vorschrift
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
§ 5d. Gleichzeitiger Bezug
idF BGBl. I Nr. 53/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2017
Abweichend von § 2 Abs. 2 können die Eltern aus Anlass des erstmaligen Wechsels gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von bis zu 31 Tagen in Anspruch nehmen, wodurch sich die Anspruchsdauer um diese Tage reduziert.
(BGBl. I Nr. 53/2016)