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Dokument-ID: 213502
Vorschrift
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
§ 12. Ehegatten
idF BGBl. I Nr. 225/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2023
Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 18.000 € (Freigrenze) beträgt.
(BGBl. I Nr. 225/2022)