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Dokument-ID: 213502

Vorschrift

Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Ehegatten

idF BGBl. I Nr. 225/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2023

Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 18.000 € (Freigrenze) beträgt.

(BGBl. I Nr. 225/2022)