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Dokument-ID: 1088305
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 324. Aufgaben
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Der Betriebsräteversammlung obliegt:
- Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- Beschlussfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
- Wahl und Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
- Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates (§ 327 Abs. 4).