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Dokument-ID: 1088409
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 361. Kompetenzübertragung
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
(1) Der Betriebsrat und der Betriebsausschuss können dem Zentralbetriebsrat mit dessen Zustimmung die Ausübung ihrer Befugnisse für einzelne Fälle oder für bestimmte Angelegenheiten übertragen.
(2) Beschlüsse im Sinne des Abs. 1 sind der Betriebsinhaberin bzw. dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit.