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Dokument-ID: 1087915
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 41. Recht auf Information während der Elternkarenz
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Während einer Karenz hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die deren Interessen berühren, insbesondere Insolvenz, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.