Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 479 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (715) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (715) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 073426

Vorschrift

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 93. Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer

idF BGBl. Nr. 22/1974 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1974

Der Betriebsrat ist berechtigt, zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Unterstützungseinrichtungen sowie sonstige Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten und ausschließlich zu verwalten.