Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach entlassung lieferte 328 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigen-
Thema
- (4) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (4)
- (11) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (11)
- (15) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (15)
- (1) Arbeitszeit Arbeitszeit (1)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (7) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (7)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (53) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (53)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (15) Mustervorlagen Mustervorlagen (15)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 247250
Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag
Berechtigter vorzeitiger Austritt
Der vorzeitige berechtigte Austritt stellt das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber dar. Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes, der dem Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann dieser das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig auflösen. Dazu hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich seinen Austritt mitzuteilen. Die Austrittserklärung unterliegt keinen Formvorschriften, sie darf allerdings keine Zweifel am Austrittswillen des Arbeitnehmers lassen.