Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 70 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (119) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (119) anzeigen-
Thema
- (6) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (6)
- (2) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (2)
- (2) Arbeitszeit Arbeitszeit (2)
- (3) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (3)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 073371
§ 52. Aktives Wahlrecht
Vorschrift
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
§ 52. Aktives Wahlrecht
Wahlrecht
idF BGBl. I Nr. 170/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020
(1) Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tage der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.
(BGBl. I Nr. 170/2020)
(2) Werden getrennte Betriebsräte gewählt, ist für die Wahlberechtigung Gruppenzugehörigkeit (§ 41 Abs. 2 bis 4) erforderlich.