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Dokument-ID: 1005004
Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag
Datenschutz im Arbeitsrecht
Grundsätzliches
Die DSGVO (Verordnung [EU] 2016/679) wurde am 04.05.2016 im ABl Nr L119 S 1 kundgemacht und gilt seit dem 25.05.2018. Zusätzlich zur DSGVO, die unmittelbar anwendbar ist, gilt das nationale Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG).