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Dokument-ID: 1128080

Andreas Gerhartl | Muster | Vertragsmuster

Onboarding-Prämie

Der Arbeitnehmer erhält unter folgenden Voraussetzungen eine Prämie für die Anwerbung eines neuen Mitarbeiters (Onboarding-Prämie) • [Fußnote: Dies kann auch auf die Einstellung in bestimmten (qualifizierten) Unternehmensbereichen beschränkt werden.:

  • Die Einstellung des Mitarbeiters muss dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer vorgeschlagen worden sein und/oder der Mitarbeiter hat sich auf Empfehlung des Arbeitnehmers beworben. • [Fußnote: Die Kriterien können miteinander kombiniert werden.
  • Alternativ:
    • Der betreffende Mitarbeiter wurde tatsächlich eingestellt.
    • Die Kriterien für eine Onboarding-Prämie werden auch dann erfüllt, wenn die Initiative des Arbeitnehmers zwar aktuell zu keiner Einstellung geführt hat, der vorgeschlagene/empfohlene Bewerber aber für künftige Einstellungen interessant erscheint und daher in den Bewerber-Pool des Unternehmens aufgenommen wurde. • [Fußnote: Diese Voraussetzung kann noch konkretisiert bzw weiter eingeschränkt werden (zB positive Absolvierung eines Assessment-Centers).
  • Optional: Die Prämie gebührt nur unter der Voraussetzung, dass der eingestellte Mitarbeiter zumindest für eine Dauer von … im Unternehmen verbleibt • [Fußnote: Damit könnte die Prämie bspw auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit wieder auflöst. bzw nicht innerhalb von  • [Fußnote: Dieser Zeitraum muss nicht mit der für die Zuerkennung der Prämie festgelegten (von der Auflösungsart unabhängigen) Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses per se übereinstimmen. ab dem Zeitpunkt der Einstellung aus folgenden Gründen ausscheidet:  • [Fußnote: Bspw Entlassung aus Verschulden, unbegründeter vorzeitiger Austritt. Die „schädlichen“ Beendigungsarten können auch mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses per se kombiniert werden.

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